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Ethnische Informationen

Einleitung | Kommunikation | Rechte | Sicherheit | Gemeinden | Initiativen
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Persönliche Sicherheit
Fahren in Neuseeland
Häusliche Gewalt
Kinderaufsicht
Hausfriedensbruch
Entführung und Erpressung
Hassverbrechen
Einwanderungsbetrug
Finanzbetrug
Was ist zu tun, wenn...

Für die Sicherheit Ihrer Handtasche

Handtaschendiebstahl kommt in Neuseeland nicht sehr häufig vor. Liegt eine Tasche jedoch unbeaufsichtigt herum, dann kann sie durchaus zur willkommenen Diebesbeute werden.

Folgende Tipps sollen den Handtaschendiebstahl verhindern helfen. Sie gelten gleichermaßen für Aktenkoffer und Laptops.

Unterwegs

Halten Sie Ihre Handtasche stets gut fest. Tragen Sie sie so, dass sie nicht von hinten oder vom fahrenden Auto aus geschnappt werden kann.

Führen Sie nur so viel Bargeld mit sich, wie Sie an einem Tag brauchen. Es ist nicht empfehlenswert, große Mengen Bargeld oder Schmuck und andere Wertsachen in der Handtasche mitzuführen.

Geben Sie sich selbstsicher und achten Sie auf die Menschen in Ihrer Nähe. Halten Sie sich von einsamen Gegenden fern. Wenn Sie sich alleine nicht sicher fühlen, dann gehen Sie mit Bekannten aus.

Wenn Sie meinen, dass Sie verfolgt oder beobachtet werden und sich unsicher fühlen, dann beschleunigen Sie Ihren Schritt und gehen Sie in eine sichere Richtung.

Wenn Sie Geld aus einem Geldautomaten ziehen, stellen Sie sich so auf, dass Sie andere Wartende sehen können, verdecken Sie Ihre PIN-Nummer und stecken Sie Ihr Geld unverzüglich weg.

Beim Telefonieren in einer Telefonzelle schauen Sie in Richtung der Passanten, so dass ein Dieb sich nicht unbemerkt anschleichen kann.

Im Fahrzeug

Verriegeln Sie die Fahrzeugtüren und lassen Sie Ihre Handtasche nicht sichtbar herumliegen. Eine Handtasche auf einem Autositz kann Aufmerksamkeit erregen.

Parken Sie auf einem möglichst belebten Parkplatz. Nehmen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs Ihre Handtasche mit.

Halten Sie bei der Rückkehr zu Ihrem Fahrzeug die Schlüssel bereit, um sofort einsteigen zu können.

Beim Einkaufen

Parkplätze bei Supermärkten und Shopping-Centers sind mitunter beliebte Reviere für Handtaschendiebe.

Nehmen Sie Ihre Tasche immer mit. Lassen Sie sie niemals unbeachtet im Einkaufswagen, z. B. beim Umladen der Einkäufe ins Auto. Nehmen Sie Ihre Handtasche auch mit, wenn Sie den Einkaufswagen zurückschieben.

In öffentlichen Verkehrsmitteln

Halten Sie Ihre Handtasche immer gut fest. Legen Sie sie nicht auf oder unter den Sitz oder ins Gepäcknetz.

Seien Sie stets wachsam an Bushaltestellen und Fähreanlegestellen, in Bahnhöfen und Flughäfen. Lassen Sie Ihre Handtasche niemals unbeaufsichtigt und tragen Sie sie stets so, dass niemand einen Reißverschluss oder eine Schnalle öffnen und den Geldbeutel herausnehmen kann.

Am Arbeitsplatz

Behalten Sie Ihre Handtasche stets im Blickfeld oder unter sicherem Verschluss.

Im Hotel

Auch in einem abgeschlossenen Hotel- oder Motelzimmer ist Ihre Handtasche nicht unbedingt in Sicherheit. Legen Sie Ihre Wertsachen in den Zimmersafe, falls vorhanden, oder in einen Safe an der Rezeption. Gibt es keine Safes, nehmen Sie Ihre Wertsachen lieber mit.

Achten Sie darauf, dass Fenster sicher verschlossen sind, insbesondere im Erdgeschoss oder wenn sie über einen Balkon zu erreichen sind.

In Bars, Restaurants und Nachtclubs

Lassen Sie Ihre Handtasche niemals unbeaufsichtigt.

Hängen Sie Ihre Handtasche in öffentlichen Toiletten an einen Haken und stellen Sie sie nicht hinter die Tür. Ein Dieb könnte unter der Tür hindurchgreifen und die Tasche schnappen.

Behalten Sie Ihre Handtasche stets im Auge und schieben sie nicht etwa unter einen Sitz. Dieses gilt auch für Konzerthallen, Sportveranstaltungen und Kinos usw.

Zuhause

Halten Sie zuhause die wichtigsten Sicherheitsregeln ein. (Siehe Merkblatt Reducing the burglar's opportunities Dieben keine Chance geben” für weitere Informationen)





Reaktion bei Angriffen

Wenn Sie meinen, dass jemand Ihre Handtasche schnappen will, treten Sie selbstsicher auf. Sagen Sie z.B. laut und bestimmt: ‚Verschwinde - oder ich rufe die Polizei.’

Es ist ganz natürlich, dass Sie Ihr Eigentum schützen wollen. Wird Ihre Handtasche weggerissen und Sie wehren sich dagegen, besteht jedoch die Gefahr dass Sie sich verletzen.

Wenn Ihre Handtasche gestohlen wird:

  • Rufen Sie laut ‚ Haltet den Dieb’ oder etwas Ähnliches, um Aufmerksamkeit zu erregen.

  • Gehen Sie sofort zur Polizei. Es ist nützlich, wenn Sie den Dieb beschreiben und angeben können, in welche Richtung er sich entfernt hat. Eine Fahrzeugbeschreibung und besonders das amtliche Kennzeichen sind ebenfalls wichtig

  • Wenn Ihre Geldkarte oder Kreditkarte gestohlen wird, benachrichtigen Sie sofort die Bank oder Kreditkartengesellschaft. Bewahren Sie Ihre PIN-Nummer niemals zusammen mit Ihren Karten oder in Ihrer Handtasche auf.

Falls Sie einen Anruf erhalten, der angeblich von Ihrer Bank, Kreditkartengesellschaft oder der Polizei kommt, und der Anrufer Ihre PIN-Nummer verlangt, geben Sie Ihre PIN-Nummer unter keinen Umständen preis, denn diese Stellen würden Sie niemals danach fragen.

Verbrechensverhütung

Persönliche Sicherheit

Planen Sie im Voraus

  • Erstellen Sie eine Liste mit den Telefonnummern der Personen, die Sie im Notfall anrufen können. Haben Sie ein Telefon neben Ihrem Bett.

  • Bitten Sie Ihre Nachbarn um Hilfe. Bitten Sie Ihre Nachbarn beispielsweise, Ihren Briefkasten zu leeren, während Sie im Urlaub sind.

  • Legen Sie sich bei Bedarf einen persönlichen Alarm zu, den Sie im Notfall aktivieren können.

  • Lassen Sie Ihr Haus mit einer Überwachungs-/Alarmanlage ausstatten.

Lassen Sie sich nicht betrügen

  • Wenn eine fremde Person an Ihrer Haustür klingelt und Sie bittet, das Telefon benutzen zu dürfen, bieten Sie der Person an, den Anruf für sie zu tätigen. Es ist nicht nötig, dass diese Person Ihr Haus betritt, und Sie müssen die Tür auch nicht öffnen.

  • Gehen Sie auf keine Geschäfte ein, die Ihnen an Ihrer Haustür oder über das Telefon angeboten werden.

  • Diskutieren Sie nicht Ihre Finanzen mit fremden Personen und geben Sie weder Ihre Bankverbindung noch Kreditkartennummer über das Telefon heraus.

  • Holen Sie sich mehrere Angebote ein, bevor Sie Aufträge an Handwerksleute vergeben, oder lassen Sie sich jemanden von Freunden empfehlen.

  • Wenn Sie glauben, dass jemand versucht, Sie zu betrügen, setzen Sie sich mit der Polizei in Verbindung.

Allgemeine Sicherheitstipps

  • Bewahren Sie keine großen Geldbeträge und teuren Schmuck zu Hause auf.

  • Geben Sie niemals preis, dass Sie allein zu Hause sind.

  • Lassen Sie einen Weitwinkelspion in Ihre Haustür einbauen.

  • Installieren Sie eine Sicherheitskette von innen an Ihrer Haustür.

  • Geben Sie niemals Ihren Namen und Adresse an Personen aus, die Sie unter dem Vorwand, sich verwählt zu haben, anrufen.

  • Fragen Sie bei Ihrem Kontakt für Neighbourhood Support (Nachbarhilfe) nach einer Sicherheitscheckliste.

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Fahren in Neuseeland

Jeder Fahrer auf neuseeländischen Straßen muss über einen gültigen Führerschein verfügen.

In Neuseeland herrscht Linksverkehr.

50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzungsschild Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt in Ortschaften bei 50 km/h und auf den meisten offenen Straßen bei 100 km/h. Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzung werden über Verkehrsschilder angekündigt.

Bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung droht Ihnen eine Mahngebühr oder der Führerscheinentzug.

Wenn Sie über einen gültigen ausländischen oder einen internationalen Führerschein verfügen, dürfen Sie damit ein Jahr lang nach Ankunft in Neuseeland fahren.

Wenn Sie keinen ausländischen oder internationalen Führerschein haben, ist Ihnen das Fahren in Neuseeland untersagt. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf einen neuseeländischen Führerschein stellen.

Wenn sich bei einer Polizeikontrolle herausstellt, dass Sie ohne Führerschein gefahren sind, wird Ihnen eine Mahngebühr auferlegt und Sie dürfen erst wieder fahren, wenn Sie einen gültigen Führerschein vorlegen können.

Einen Führerschein bekommen Sie nicht bei der Polizei. Um einen Antrag auf einen neuseeländischen Führerschein zu stellen, rufen Sie bei Land Transport New Zealand unter der Telefonnummer 0800 822422 an oder setzen Sie sich mit einer Führerscheinstelle in Ihrer Nähe in Verbindung.

Weitere Informationen außerdem unter: Fahrinformationen für Besucher und Neueinwanderer von Land Transport New Zealand.

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Wenn Sie Opfer eines Verbrechens oder Verkehrsunfalls sind

  • Die New Zealand Police ist für die Untersuchung von Straftaten und Verkehrsunfällen und die Sicherheit der Menschen in Neuseeland verantwortlich.

  • Wenn Sie einen Straftat oder einen Verkehrsunfall beobachten oder selbst Opfer einer Straftat sind, rufen Sie die Polizei an und bitten Sie um Hilfe. Es ist wichtig, dass Sie die Polizei so schnell wie möglich benachrichtigen.

  • Wählen Sie im Notfall die Nummer 111, um die Polizei anzurufen.

  • In vielen Fällen wird die Polizei den Ort aufsuchen, an dem das Verbrechen begangen wurde (den Tatort).

  • Bei Situationen, die kein Notfall sind wird die Polizei Sie möglicherweise bitten, eine Polizeidienststelle aufzusuchen, um einen offiziellen Bericht abzugeben.

  • Die Polizei wird Sie möglicherweise zur Straftat befragen, um Informationen und Beweise aufzunehmen und den oder die Täter aufzuspüren und ggf. festzunehmen.

  • Die Erfolgsquote der New Zealand Police in Bezug auf Festnahmen von Tätern und dem Aufklären von Fällen ist sehr hoch.

  • Wenn Sie eine Person beobachtet haben, die eine Straftat begangen oder einen Verkehrsunfall verursacht hat, können Sie der Polizei helfen, indem Sie ihr mitteilen, wie diese Person ausgesehen hat. Dies wird als gute Personenbeschreibung bezeichnet.

  • Victim Support (Opferhilfe) ist eine weitere Organisation, die der Polizei bei ihren Ermittlungen hilft und Sie nach einem Verkehrsunfall oder einem Verbrechen unterstützt.

  • Victim Support steht Ihnen bei allen Fragen und Sorgen zur Seite, die Sie als Opfer oder Zeuge eines Verbrechens haben können.

  • Wenn die Person, die die Straftat begangen oder den Verkehrsunfall verursacht hat, verhaftet wird, kann es sein, dass sie oder er vor Gericht gestellt wird.

  • Unter Umständen werden Sie ebenfalls vor Gericht geladen, um auszusagen, was diese Person Ihnen angetan hat. Informationen über den Gerichtsprozess erhalten Sie von sogenannten Court Victim Advisers (Opfer- und Zeugenberatung).

  • In Neuseeland haben alle Opfer bestimmte Rechte, zu denen unter anderem der Anspruch auf eine höfliche und mitfühlende Behandlung gehört. Das Victims' Rights Act 2002 (Gesetz zum Opferrecht) legt die Rechte fest, die Sie als Opfer haben.

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Häusliche Gewalt

  • In Neuseeland ist häusliche Gewalt (auch als Familiengewalt bezeichnet) eine Straftat. Die Polizei nimmt diese Straftat sehr ernst.

  • Es ist gegen das Gesetz, eine Person körperlich, sexuell oder psychologisch zu misshandeln.

  • Beispiele häuslicher Gewalt sind das Schlagen oder Treten eines Familienmitglieds, Beschädigung von Eigentum, um eine andere Person zu verletzen, jemanden durch permanente Erniedrigung zu kontrollieren, Mobbing, sexuelle Misshandlung, bei einer Person zur Unterdrückung das Geld, die Zeit, das Auto oder die Kontakte mit Freunden zu kontrollieren.

  • Die üblichste Art der häuslichen Gewalt ist die Gewalt gegen Frauen und Kinder. Ca. 85 % aller Opfer, die sich bei der Polizei melden, sind Frauen.

  • Die Polizei ist sich außerdem der schweren Schäden bewusst, die Kinder erleiden, die häusliche Gewalt sehen oder hören. Darüber hinaus unternimmt die Polizei alles in ihrer Macht stehende, um Kinder vor Gefahren zu schützen.

  • Wenn Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder direkt der Gefahr häuslicher Gewalt ausgesetzt ist, rufen Sie die Polizei unter der Nummer 111 an.

  • Wenn es in Ihrem Haushalt zu häuslicher Gewalt kommt, sollten Sie mit jemandem darüber sprechen, dem Sie vertrauen. Rufen Sie einen Freund oder eine Freundin an, ein Familienmitglied oder eine der folgenden aufgelisteten Selbsthilfegruppen an. Wenn Sie nicht wissen, mit wem Sie sprechen sollen, rufen Sie die Polizei an.

  • Personen, die unter häuslicher Gewalt leiden, können eine Schutzanordnung beantragen. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer der folgenden aufgelisteten Selbsthilfegruppen beraten.

  • Schutzanordnungen werden vom Zivilgericht erlassen und geben der beantragenden Person und ihren Kindern rechtlichen Schutz gegen häusliche Gewalt.

  • In einer Schutzanordnung wird der Name der misshandelnden Person genannt und ausdrücklich erläutert, was dieser Person erlaubt wird und was nicht. Beispielsweise kann eine Schutzanordnung bestimmen, dass die Person kein Eigentum beschädigen oder die Beschädigung von Eigentum androhen darf.

  • Unter normalen Umständen kann eine Schutzanordnung noch am selben Tag oder innerhalb weniger Tage nach Antragstellung erlassen werden.

  • Eine Schutzanordnung kann auch zum Schutz Ihres Zuhauses und Ihres Eigentums dienen.

  • Wenn die betreffende Person die Schutzanordnung missachtet, kann die Polizei sie verhaften. In diesem Fall wird die Person vor das Amtsgericht gestellt und zu einer Geldbuße oder Gefängnisstrafe verurteilt.

  • Weitere Informationen über Schutzanordnungen und den Domestic Violence Act (Gewaltschutzgesetz) finden Sie unter diesem Link.

  • In Neuseeland gibt es äußerst strenge Gewaltschutzgesetze. Weitere Informationen über diese Gesetze finden Sie im Domestic Violence Act 1995 oder auf der Family Court (Familiengericht) Webseite.

  • Außerdem erhalten Sie Unterstützung an den folgenden anderen Stellen:

    • Women's Refuge (Frauenhaus);
    • Child, Youth and Family (Familienberatungsstelle) (Telefon 0508 326 459);
    • Stopping Violence Services (Beratungsstelle für Gewaltprävention);
    • Ihr Anwalt;
    • Victim Support (Opferhilfe) (Telefon 0800 842 846);
    • Rape Crisis (Beratungsstelle bei Vergewaltigung);
    • Citizens Advice Bureaux (Verbraucherberatung) (Telefon 0800 367 222) – ein kostenloser Service in Neuseeland, auch für Besucher und internationale Studenten
    • und viele andere Behörden und Gemeindeorganisationen.

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Kinderaufsicht in Neuseeland

  • Nach neuseeländischem Recht haben alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Sicherheit und Geborgenheit.

  • Es ist wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre Kinder sicher sind und kein Opfer von Straftaten werden oder selbst in die Kriminalität verfallen.

  • In Neuseeland besteht für alle Kinder unter 14 Jahre die Aufsichtspflicht. Lassen Sie ein Kind unter 14 Jahre niemals allein im Auto oder zu Hause.

  • Kinder unter fünf Jahre sind im Auto in einem speziellen Kindersitz anzuschnallen, der für ihr jeweiliges Alter und Gewicht geeignet ist.

  • Wenn Sie das Haus ohne Ihre Kinder verlassen möchten, bitten Sie ein Familienmitglied oder Freunde, denen Sie vertrauen, Ihre Kinder zu beaufsichtigen. Wenn jemand Ihre Kinder beaufsichtigt, während Sie bei der Arbeit oder anderweitig außer Hause sind, muss diese Person mindestens 14 Jahre alt sein.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder Sie oder eine andere Vertrauensperson jederzeit erreichen können. Geben Sie ihnen beispielsweise Ihre Telefonnummer am Arbeitsplatz oder Ihre Handy-Nummer.

  • Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind einem Verbrechen zum Opfer gefallen oder selbst an einer Straftat beteiligt ist, sprechen Sie mit der Polizei.

  • Es gibt Polizeibeamte, sogenannte "Youth Aid Officers" (Jugendpolizei), die speziell für Jugendkriminalität ausgebildet sind. Diese Beamten können Ihnen dabei helfen, die besten Möglichkeiten für die Sicherheit Ihres Kindes herauszustellen.

  • Die New Zealand Police hat außerdem sogenannte "Youth Education Service Officers" (Schulpolizisten), die gemeinsam mit Lehrern in Schulen jungen Menschen vermitteln, wie diese ihre Sicherheit bewahren können.

  • Sprechen Sie mit der Schule, um zu erfahren, was den Kindern in Bezug auf Sicherheit vermittelt wird.

  • Versuchen Sie, Ihre Kinder in den Schulferien zu sportlichen oder anderen Aktivitäten zu motivieren. Viele Gemeinden haben Ferienprogramme, um die Kinder und Jugendlichen in den Ferien zu beschäftigen.

  • Bei Kindern und Jugendlichen, die an sportlichen oder anderen positiven Aktivitäten beteiligt sind, ist die Neigung zur kriminellem Verhalten wesentlich geringer.

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Hausfriedensbruch

  • Als Hausfriedensbruch bezeichnet man das vorsätzliche Eindringen einer Person in eine Wohnung oder Geschäftsräume.

  • Hausfriedensbruch ist eine Straftat.

  • Eine Person, die Hausfriedensbruch begeht, kann zum Verlassen des Ortes angewiesen werden oder Hausverbot erteilt bekommen.

  • Jede Person kann Hausverbot erteilt bekommen, selbst Kinder. Wenn beispielsweise eine Person etwas aus einem Geschäft gestohlen hat, kann der Besitzer des Geschäfts dieser Person Hausverbot erteilen.

  • Die Erteilung von Hausverbot ist eine formelle Anweisung, sich von dem jeweiligen Grundstück fernzuhalten.

  • Wenn eine Person das Hausverbot ignoriert und versucht, das Grundstück zu betreten, kann die Polizei gerufen werden, um die Person entfernen.

  • Die Polizei kann eine Person wegen Hausfriedensbruch verhaften.

  • Eine Person kann wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldbuße von bis zu NZ$ 1000 (ca. € 500) verurteilt oder gar für bis zu drei Monate inhaftiert werden.

  • Ein Hausverbot kann für bis zu zwei Jahre erteilt werden.

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Entführung und Erpressung

Entführung, Erpressung oder der Versuch der Entführung oder die Erpressung von Geldsummen gelten in Neuseeland als schwerwiegende Verbrechen.

Als Entführung bezeichnet man das unrechtmäßige Festhalten einer Person gegen ihren Willen. Als Erpressung bezeichnet man das Erzwingen der Übergabe von Eigentum (einschließlich Geld) unter Drohungen oder die Nötigung des Opfers zu bestimmtem Verhalten.

Diese Taten gelten als schwere Verbrechen und sind mit bis zu 14 Jahren Gefängnis strafbar.

In über 70 Prozent aller Entführungs- und Erpressungsfälle, die der New Zealand Police gemeldet werden, werden die Straftäter verurteilt.

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Hassverbrechen

Die New Zealand Police ebenso wie die neuseeländische Bevölkerung toleriert keine rassistisch ausgerichteten Straftaten. Diese Straftaten werden auch „Hassverbrechen“ genannt. Jede Meldung eines Hassverbrechens wird von der Polizei gründlich untersucht.

Die Polizei arbeitet eng mit Vertretern von ethnischen Gemeinschaften und Organisationen wie z. B. der Human Rights Commission (Menschenrechtskommission) zusammen, um die Rechte und Freiheiten aller Gemeinschaften in Neuseeland zu schützen.

Wenn Sie irgendwelche rassistisch ausgerichteten Misshandlungen oder Gewalttaten gegen Mitglieder Ihrer Familie oder Gemeinde bemerken, sollten Sie diese umgehend melden.

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Einwanderungsbetrug

Sie haben die Wahl, einen Einwanderungsberater oder Vertreter zu bestellen. Allerdings sind Sie für sämtliche Dokumente, die Ihr Einwanderungsberater oder Vertreter bei der Einwanderungsbehörde für Sie einreicht, verantwortlich.

Die Bereitstellung falscher Visa, Aufenthaltserlaubnisse und anderer Dokumente gilt als Betrug und wird von der Polizei strengstens verfolgt.

Wenn Sie glauben, dass jemand Ihnen vorsätzlich falsche Informationen oder Ratschläge zum Thema Einwanderung gegeben hat und Sie für diesen Service bezahlt haben, sollten Sie dies der Polizei und dem New Zealand Immigration Service (Neuseeländische Einwanderungsbehörde) melden.

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Finanzbetrug

Um zu verhindern, dass Sie einem Finanzbetrug zum Opfer fallen, empfiehlt die Polizei, bei Krediten und Investitionen nur mit bekannten und seriösen Finanzinstituten Geschäfte abzuschließen.

Bewahren Sie Kreditkarten, Bankkarten und PIN-Nummern an einem sicheren Ort auf. Geben Sie keine Ihrer PIN-Nummern an Dritte weiter.

Wenn Sie einen Scheck als Bezahlung für Waren oder Dienstleistungen entgegen nehmen, bitten Sie die ausstellende Person stets, sich auszuweisen.

Wenn Sie glauben, dass eine Person oder ein Finanzunternehmen versucht, Sie zu betrügen, setzen Sie sich bitte mit der Polizei in Verbindung.

Weitere Informationen finden Sie unter Scheckbetrug und Kreditkartenbetrug.

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Was ist zu tun, wenn...

Bei Ihnen eingebrochen wurde:

  • Wenn Sie bei Ihrer Ankunft zu Hause feststellen, dass bei Ihnen eingebrochen wurde und Sie glauben, dass der Einbrecher noch in Ihrem Haus ist, betreten Sie es auf keinen Fall. Rufen Sie von einem anderen Telefon sofort über die Notrufnummer 111 die Polizei an. Weitere Informationen finden Sie auch unter Meldung einer Straftat

  • Wenn Sie glauben, dass der Einbrecher Ihr Haus verlassen hat, melden Sie den Einbruch telefonisch oder persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle.

  • Wenn Sie den Einbruch persönlich bei der Polizeidienststelle melden, sollten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige erhalten. Diese wird „Complaint Acknowledgement Form“ genannt. Diese Bestätigung enthält das Aktenzeichen und den Namen des Polizeibeamten, der die Anzeige aufgenommen hat.

  • Berühren Sie keine Gegenstände, die der Einbrecher unter Umständen berührt oder bewegt haben kann, da die Polizei diese für die Beweisaufnahme benötigt. Die Polizei wird beispielsweise nach Fingerabdrücken suchen, die der Einbrecher möglicherweise hinterlassen hat.

  • Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, sollten Sie diese umgehend über den Einbruch informieren.

  • Um nach einem Einbruch einen Anspruch bei der Versicherung anzumelden, benötigen Sie das polizeiliche Aktenzeichen.

  • Die folgenden Links bieten Ihnen hilfreiche Hinweise über das Einbruchrisiko in Neuseeland und wie Sie es verhindern können:

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Wenn Sie an einem Autounfall beteiligt sind:

  • Wenn Sie an einem Autounfall beteiligt sind, ist es besonders wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren.

  • Halten Sie an und prüfen Sie, ob jemand verletzt ist oder irgendwelcher Schaden entstanden ist.

  • Wenn jemand verletzt wurde, rufen Sie die Notrufnummer 111 an und fragen Sie nach der Polizei und einem Krankenwagen. Wenn Sie den Telefonanruf nicht selbst tätigen können, bitten Sie jemand anderen, dies für Sie zu tun. Die Polizei wird herausfinden, wer den Unfall verursacht hat.

  • Wenn diese Person den Unfall aufgrund eines Verstoßes gegen die neuseeländischen Straßenverkehrsgesetze verursacht hat, kann sie von der Polizei verhaftet werden.

  • Bei weniger ernsten Autounfällen ohne Verletzte, kommt die Polizei unter Umständen nicht zum Unfallort. Der Unfall muss allerdings trotzdem der Polizei gemeldet werden.

  • Wenn Sie an einem Autounfall beteiligt sind, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diesen innerhalb von 24 Stunden zu melden.

  • Wenn Sie eine Kraftfahrzeugversicherung haben, sollten Sie diese von Ihrem Unfall unterrichten.

  • Um nach einem Autounfall einen Anspruch bei der Versicherung anzumelden, benötigen Sie das polizeiliche Aktenzeichen.

  • Geben Sie jedem Fahrer bzw. jeder Person, dessen Fahrzeug oder Eigentum beschädigt wurde, Ihren Namen und Ihre Anschrift. Wenn weitere Fahrer an dem Autounfall beteiligt waren, versuchen Sie herauszufinden, ob bzw. bei welcher Versicherung sie versichert sind.

  • Wenn Sie Ihr Auto nach dem Unfall nicht mehr fahren können, sollten Sie es einbruch- und diebstahlsicher zurücklassen. Schieben oder fahren Sie es beispielsweise an den Straßenrand und schließen Sie es ab. Nehmen Sie alle persönlichen Wertsachen heraus.

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Wenn Sie fahren:

  • Die New Zealand Police ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass jeder Verkehrsteilnehmer die neuseeländischen Straßenverkehrsgesetze beachtet.

  • Bei Missachtung dieser Gesetze droht der Führerscheinentzug oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. In einigen Fällen kann es sogar zur Inhaftierung kommen.

  • Das Mindestalter für den Führerschein ist in Neuseeland 15 Jahre.

  • Um ein Motorrad fahren zu dürfen, benötigen Sie einen Motorradführerschein.

  • Führen Sie Ihren Führerschein beim Fahren stets mit sich.

  • Ihr Auto muss außerdem über eine aktuelle Warrant of Fitness (WoF = entspricht dem TÜV in Deutschland) und Registration (Zulassung – wird in Neuseeland alle 6 bzw. alle 12 Monate erneuert) verfügen.

  • Lesen Sie sich den Road Code durch, in dem die neuseeländischen Straßenverkehrsregeln ausführlich erklärt werden.

  • Kinder unter fünf Jahre müssen in einem zugelassenen und für ihr Alter, ihre Größe und ihr Gewicht angemessenen Kindersitz angeschnallt werden.

  • In Neuseeland ist das Fahren nach Alkoholgenuss untersagt. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten und es besteht die Anschnallpflicht.

  • Jede Person im Auto muss angeschnallt sein. Dazu gehören auch die Personen auf dem Rücksitz.

  • Siehe Fahren in Neuseeland

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Wenn Sie um Ihr Geld oder Eigentum bedroht werden

  • Wenn eine Person Sie um Ihr Geld oder Ihr Eigentum bedroht oder einschüchtert oder Sie zu einem bestimmten Verhalten zwingt, rufen Sie die Notrufnummer 111 an.

  • Wenn jemand versucht, Sie zu entführen oder Ihnen Entführung androht, rufen Sie die Notrufnummer 111 an.

  • Die Polizei behandelt diese Art Straftat sehr ernst und ihre Erfolgsquote bei der Aufklärung von Fällen dieser Art ist sehr hoch.

 

Ratschläge für Ladenbesitzer

Ladendiebstahl

Geben Sie Ihrem Laden einen professionellen Anstrich

·                     Ausgebildete Mitarbeiter sind die wirksamste Methode zur Verhütung von Ladendiebstahl.

·                     Begrüßen Sie Ihre Kunden und fragen Sie sie gleich beim Betreten des Ladens, wie Sie ihnen     behilflich sein können. Wenn Sie die Kunden nicht sofort bedienen können, stellen Sie                 zumindest Blickkontakt her.

·                     Vertrauen Sie Ihrem Gefühl.

·                     Vorsicht vor Verallgemeinerungen – jeder kann stehlen und alles kann gestohlen

                      werden.

Wenn Sie meinen, dass ein potenzieller Ladendieb in Ihrem Laden ist

Zögern Sie nicht, einer verdächtigen Person ein zweites oder drittes Mal Ihre Hilfe anzubieten. Diebe werden unsicher, wenn sie von hilfsbereiten Mitarbeitern angesprochen werden – sie bekommen dann das Gefühl, dass ihre Absichten durchschaut wurden.

Echte Kunden stört die Aufmerksamkeit des Personals dagegen nicht.

Wenn Sie meinen, dass ein Ladendiebstahl vorliegt

·                     Denken Sie vor allem stets an Ihre eigene Sicherheit. Lassen Sie sich von anderen         Mitarbeitern unterstützen und wenn Sie sich bedroht fühlen, lassen Sie den/die Verdächtige/n lieber entkommen.

·                     Sprechen Sie den/die Verdächtige/n an und sagen Sie, wer Sie sind. Bleiben Sie jedoch stets      in sicherer Entfernung.

·                     Bleiben Sie höflich und meiden Sie Konfrontation.

·                     Sagen Sie der Person, was Sie gesehen haben.

·                     Bitten Sie sie, Ihnen in Ihr  Büro zu folgen.

Wenn der/die Verdächtige kooperiert

·                     Wenn Sie alleine im Laden sind, gehen Sie hinter dem/der Verdächtigen ins Büro. Wenn Sie        Unterstützung haben, lassen Sie Ihren Mitarbeiter vorausgehen, um dem/der Verdächtigen den                 Weg zu zeigen.

·                     Achten Sie darauf, ob gestohlene Gegenstände fallen gelassen werden.

·                     Lassen Sie den/die Verdächtige/n im Büro an einer Stelle Platz nehmen, wo er/sie keine                weiteren Gegenstände stehlen kann. (Vorschlag: Lassen Sie die Bürotür offen oder behalten         Sie einen Mitarbeiter als Zeugen da, damit der/die Verdächtige Sie später nicht falsch       anschuldigen kann).

·                     Notieren Sie jegliche Erklärungen oder Eingeständnisse.

·                     Wählen Sie die Notrufnummer 111 und verlangen Sie die Polizei.

·                     Wenn die Polizei eintrifft, werden die Beamten zuerst mit Ihnen sprechen wollen. Dann wird           der/die Verdächtige verhört und entschieden, ob eine Verhaftung angezeigt ist. Außerdem                wird die Person durchsucht und gefundene Gegenstände werden sichergestellt.

·                     Je nach Art des Diebesgutes kann die Polizei die Gegenstände als Beweismittel              beschlagnahmen. In diesem Fall erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, und bei Gericht wird         dann ein Antrag gestellt auf Rückerstattung der Gegenstände an Sie.

·                     Gegebenenfalls sollten Sie ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot ausstellen lassen  (benutzen Sie dafür unser Formular). Damit ist es dem/der Verdächtigen gesetzlich untersagt, Ihren Laden für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren zu betreten.

Wenn der/die Verdächtige aggressiv wird oder wegläuft

·                     Es ist besser, den/die Verdächtige/n entkommen zu lassen, als das Risiko einer Körperverletzung einzugehen.

·                     Wenn Sie sich sicher genug fühlen, nehmen Sie die Verfolgung auf, jedoch stets in gebührender Entfernung.

·                     Informieren Sie einen Ihrer Mitarbeiter, dass Sie einen Ladendieb verfolgen und bitten Sie             darum  über die  Notrufnummer 111 die Polizei  anzurufen.

·                     Der Anrufer muss der Polizei erklären können, wo Ihr Laden ist, er muss Sie und den/die Verdächtige/n beschreiben und angeben können, in welche Richtung Sie sich entfernt haben.

·                     Wenn Sie den Dieb verfolgen, nehmen Sie möglichst ein Handy mit. Rufen Sie die           Notrufnummer 111 an und informieren Sie die Polizei, dass Sie einen Ladendieb verfolgen.         Geben Sie Ihren Standort und die Richtung Ihrer Verfolgung an.

·                     Wenn Sie ein Polizeiauto sehen, halten Sie es an und geben Sie Ihren Namen an.

·                     Geben Sie der Polizei eine Personenbeschreibung des Diebes/der Diebin.

Überfall

Keine Panik!

·                     Ihr Leben und Ihre Sicherheit sind wichtiger als Geld.

·                     Sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Mitarbeiter darüber nachgedacht haben und wissen, wie sie sich im Falle eines Überfalls zu verhalten haben

·                     Erstellen Sie Verhaltensregeln

·                     Das vorrangige Ziel besteht darin, dass der bzw. die Täter den Laden verlassen, ohne jemanden zu verletzen.

              Anmerkung:  Die meisten Überfälle dauern weniger als eine Minute

Tipps für das Überleben

·                     Bewahren Sie die Ruhe.

·                     Tun Sie, was die Täter verlangen.

·                     Gehen Sie davon aus, dass alle Schusswaffen echt und geladen sind.

·                     Merken Sie sich die Personenbeschreibung der Täter, aber starren Sie diese nicht an.

·                     Wenn Sie sich dadurch nicht in Gefahr bringen, dann stellen Sie fest, in welche Richtung die Täter verschwinden und achten Sie auf das Fahrzeug, vor allem das amtliche Kennzeichen.

·                     Sobald die Täter verschwunden sind, wählen Sie die Notrufnummer 111 und verlangen Sie

                                die Polizei.

·                     Lassen Sie andere Personen nicht in den Bereich gehen, wo die Täter sich aufgehalten haben.

·                     Bitten Sie anwesende Zeugen, auf die Polizei zu warten, damit diese mit ihnen sprechen kann.

 

Falls bis zum  Eintreffen der Polizei genug Zeit bleibt, bitten Sie alle Beteiligten eine Beschreibung der Täter und ihres Fahrzeugs aufzuschreiben.

  • Spielen Sie nicht den „Helden“.
  • Leisten Sie keinen Widerstand.
  • Machen Sie keine plötzlichen Bewegungen, sprechen Sie nicht mit den Tätern und starren Sie diese nicht an.
  • Nehmen Sie keinesfalls die Verfolgung auf.
  • Berühren sie nichts, was die Täter angefasst haben könnten.

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Umgang mit Bargeld

Sicherer Umgang mit Bargeld kann die Gelegenheiten für Überfälle und Diebstahl von Bargeld verringern.

Zählen Sie Bargeld stets außer Sicht der Öffentlichkeit.

Sprechen Sie in der Öffentlichkeit nicht über Bargeldeinnahmen.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Safe nicht einsehbar ist und sich in einem sicheren, nicht öffentlichen Bereich befindet.

Nehmen Sie überschüssiges Bargeld regelmäßig aus der Kasse und bringen Sie es zur Bank oder legen Sie es in einen Safe. Bargeldabgabestellen und Safes mit Zeitverzögerung sind meistens bei Sicherheitsunternehmen erhältlich.

Vergewissern Sie sich, dass Ihr Laden abgeschlossen und gesichert ist und dass nur Mitarbeiter anwesend sind, wenn Sie zu Geschäftsbeginn bzw. –ende  größere Mengen Bargeld in die Kassen legen oder daraus entnehmen.

Bargeldtransport

Ziehen Sie die Beauftragung einer Bargeldtransportfirma in Betracht, wenn regelmäßig hohe Geldbeträge abgeholt oder weggebracht werden müssen. Das ist die sicherste Methode.

Eine Person, die einen Betrieb mit Bargeld in der Tasche verlässt, kann einem hohen Risiko ausgesetzt sein, insbesondere zu Beginn und Ende des Weges. Folgende Tipps können die Gefahr eines Überfalls verringern helfen, wenn Mitarbeiter Bargeld zu Fuß oder im Fahrzeug zur Bank bringen.

·                     Variieren Sie täglich die Abhol- / Auslieferungszeit, damit die Geldbewegungen nicht  

                                vorhersehbar sind.

·                     Empfehlen Sie Ihren Mitarbeitern, über der Firmenkleidung eine Jacke oder einen Mantel zu

                                 Tragen, damit die Geschäftszugehörigkeit nicht erkennbar ist.

·                     Lassen Sie Bargeld stets nur von Erwachsenen zur Bank bringen. Wenn möglich, sollte der

                                Geldtransport von mehr als einer Person begleitet werden.

·                     Befördern Sie das Bargeld nicht in einer erkennbaren Bank- oder Leinengeldtasche.                       Wenn Sie Geld in einer Tasche mitführen, darf diese nicht wie ein Geldsack aussehen.              

·                     Wählen Sie auf dem Weg zur Bank den schnellsten Weg und die belebtesten Straßen.

                      Gehen Sie gegen die Fahrtrichtung, damit der Verkehr sich Ihnen nicht von hinten nähert.

·                     Lassen Sie andere Mitarbeiter wissen, wann Sie zur Bank gehen und wann Sie voraussichtlich

                      zurück sein werden.

·                     Nehmen Sie ein Handy mit.

·                     Geben Sie Ihren Mitarbeitern gegebenenfalls einen persönlichen Alarmruf für den Fall eines

                      Überfalls.

·                     Variieren Sie  häufig Ihre Route wenn Sie im Auto zur Bank fahren.

·                     Seien Sie wachsam und achten Sie darauf, ob Ihnen Personen oder Fahrzeuge folgen.

·                     Verriegeln Sie auf dem Weg zur Bank die Autotüren und halten Sie unterwegs nicht unnötig

                                an.