Verbrechensverhütung - Crime prevention

Persönliche Sicherheit

Planen Sie im Voraus

  • Erstellen Sie eine Liste mit den Telefonnummern der Personen, die Sie im Notfall anrufen können. Haben Sie ein Telefon neben Ihrem Bett.
  • Bitten Sie Ihre Nachbarn um Hilfe. Bitten Sie Ihre Nachbarn beispielsweise, Ihren Briefkasten zu leeren, während Sie im Urlaub sind.
  • Legen Sie sich bei Bedarf einen persönlichen Alarm zu, den Sie im Notfall aktivieren können.
  • Lassen Sie Ihr Haus mit einer Überwachungs-/Alarmanlage ausstatten.

Lassen Sie sich nicht betrügen

  • Wenn eine fremde Person an Ihrer Haustür klingelt und Sie bittet, das Telefon benutzen zu dürfen, bieten Sie der Person an, den Anruf für sie zu tätigen. Es ist nicht nötig, dass diese Person Ihr Haus betritt, und Sie müssen die Tür auch nicht öffnen.
  • Gehen Sie auf keine Geschäfte ein, die Ihnen an Ihrer Haustür oder über das Telefon angeboten werden.
  • Diskutieren Sie nicht Ihre Finanzen mit fremden Personen und geben Sie weder Ihre Bankverbindung noch Kreditkartennummer über das Telefon heraus.
  • Holen Sie sich mehrere Angebote ein, bevor Sie Aufträge an Handwerksleute vergeben, oder lassen Sie sich jemanden von Freunden empfehlen.
  • Wenn Sie glauben, dass jemand versucht, Sie zu betrügen, setzen Sie sich mit der Polizei in Verbindung.

Allgemeine Sicherheitstipps

  • Bewahren Sie keine großen Geldbeträge und teuren Schmuck zu Hause auf.
  • Geben Sie niemals preis, dass Sie allein zu Hause sind.
  • Lassen Sie einen Weitwinkelspion in Ihre Haustür einbauen.
  • Installieren Sie eine Sicherheitskette von innen an Ihrer Haustür.
  • Geben Sie niemals Ihren Namen und Ihre Adresse an Personen aus, die Sie unter dem Vorwand, sich verwählt zu haben, anrufen.
  • Fragen Sie bei Ihrem Kontakt für Neighbourhood Support (Nachbarhilfe) nach einer Sicherheitscheckliste.

Bei Ihnen eingebrochen wurde

  • Wenn Sie bei Ihrer Ankunft zu Hause feststellen, dass bei Ihnen eingebrochen wurde und Sie glauben, dass der Einbrecher noch in Ihrem Haus ist, betreten Sie es auf keinen Fall. Rufen Sie von einem anderen Telefon sofort über die Notrufnummer 111 die Polizei an. Weitere Informationen finden Sie auch unter Meldung einer Straftat
  • Wenn Sie glauben, dass der Einbrecher Ihr Haus verlassen hat, melden Sie den Einbruch telefonisch oder persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle.
  • Wenn Sie den Einbruch persönlich bei der Polizeidienststelle melden, sollten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige erhalten. Diese wird „Complaint Acknowledgement Form“ genannt. Diese Bestätigung enthält das Aktenzeichen und den Namen des Polizeibeamten, der die Anzeige aufgenommen hat.
  • Berühren Sie keine Gegenstände, die der Einbrecher unter Umständen berührt oder bewegt haben kann, da die Polizei diese für die Beweisaufnahme benötigt. Die Polizei wird beispielsweise nach Fingerabdrücken suchen, die der Einbrecher möglicherweise hinterlassen hat.
  • Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, sollten Sie diese umgehend über den Einbruch informieren.
  • Um nach einem Einbruch einen Anspruch bei der Versicherung anzumelden, benötigen Sie das polizeiliche Aktenzeichen.
  • Die folgenden Links bieten Ihnen hilfreiche Hinweise über das Einbruchrisiko in Neuseeland und wie Sie es verhindern können:

Kinderaufsicht in Neuseeland

  • Nach neuseeländischem Recht haben alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Sicherheit und Geborgenheit.
  • Es ist wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre Kinder sicher sind und kein Opfer von Straftaten werden oder selbst in die Kriminalität verfallen.
  • In Neuseeland besteht für alle Kinder unter 14 Jahre die Aufsichtspflicht. Lassen Sie ein Kind unter 14 Jahre niemals allein im Auto oder zu Hause.
  • Kinder unter Sieben dürfen nur im Auto mitgenommen werden wenn sie in einem ihrer Größe und Alter entsprechendem Kindersitz gesichert sind.
  • Wenn Sie das Haus ohne Ihre Kinder verlassen möchten, bitten Sie ein Familienmitglied oder Freunde, denen Sie vertrauen, Ihre Kinder zu beaufsichtigen. Wenn jemand Ihre Kinder beaufsichtigt, während Sie bei der Arbeit oder anderweitig außer Hause sind, muss diese Person mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder Sie oder eine andere Vertrauensperson jederzeit erreichen können. Geben Sie ihnen beispielsweise Ihre Telefonnummer am Arbeitsplatz oder Ihre Handy-Nummer.
  • Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind einem Verbrechen zum Opfer gefallen oder selbst an einer Straftat beteiligt ist, sprechen Sie mit der Polizei.
  • Spezielle Polizeibeamte, sogenannte „Youth Aid Officers“ (Jugendpolizei), sindspeziell für Jugendkriminalität ausgebildet. Diese Beamten können Ihnen aufzeigen wie sie Ihre Kinder am besten schützen können.
  • Die Polizei in Neuseeland hat außerdem sogenannte Schulpolizisten die eng mit Lehrern zusammenarbeiten. Jungen Menschen lernen Verhaltensmuster die es ermöglichen Gefahren zu erkennen und in Konflikt- und Gefahrenssituationen angemessen zu reagieren.
  • Sprechen Sie mit der Schule, um zu erfahren, was den Kindern in Bezug auf Sicherheit vermittelt wird.
  • Versuchen Sie, Ihre Kinder in den Schulferien zu sportlichen oder anderen Aktivitäten zu motivieren. Viele Gemeinden haben Ferienprogramme, um die Kinder und Jugendlichen in den Ferien zu beschäftigen.
  • Bei Kindern und Jugendlichen, die an sportlichen oder anderen positiven Aktivitäten beteiligt sind, ist die Neigung zur kriminellem Verhalten wesentlich geringer.

Hausfriedensbruch

  • Als Hausfriedensbruch bezeichnet man das vorsätzliche Eindringen einer Person in eine Wohnung oder Geschäftsräume.
  • Hausfriedensbruch ist eine Straftat.
  • Eine Person, die Hausfriedensbruch begeht, kann zum Verlassen des Ortes angewiesen werden oder Hausverbot erteilt bekommen.
  • Jede Person kann Hausverbot erteilt bekommen, selbst Kinder. Wenn beispielsweise eine Person etwas aus einem Geschäft gestohlen hat, kann der Besitzer des Geschäfts dieser Person Hausverbot erteilen.
  • Die Erteilung von Hausverbot ist eine formelle Anweisung, sich von dem jeweiligen Grundstück fernzuhalten.
  • Wenn eine Person das Hausverbot ignoriert und versucht, das Grundstück zu betreten, kann die Polizei gerufen werden, um die Person entfernen.
  • Die Polizei kann eine Person wegen Hausfriedensbruch verhaften.
  • Eine Person kann wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldbuße von bis zu NZ$ 1000 (ca. € 500) verurteilt oder gar für bis zu drei Monate inhaftiert werden.
  • Ein Hausverbot kann für bis zu zwei Jahre erteilt werden.